Deutsches Rettungschwimmabzeichen Gold

Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Gold kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber und die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand müssen vor Beginn vorliegen. Die Prüfung besteht aus Theorie, Praxis und einer abschließenden kombinierten Übung.

(Stand: 01.01.2025)

 

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um das DRSA Gold ablegen zu können:

 

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

Hinweis: Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Gold muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS-EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Nachweis muss spätestens bei Beginn der praktischen Prüfung vorliegen.

 

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente, welche an verschiedenen Tagen, einzeln abgelegt werden können:

 

Kombinierte Übung

Die Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung) muss ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge erfüllt werden:

 

Wiederholungsprüfungen

Die Prüfung für das DRSA Gold kann jährlich wiederholt und beurkundet werden. Für jede 5. Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen, die offizielle Prüfungsordnung sowie das Formular zur Selbsterklärung des Gesundheitszustands könnt ihr hier auf der offiziellen Webpräsenz der DLRG finden.

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